Beiratssitzung Schwachhausen am 15.1.2004 |
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Stellungnahme des Beirates Schwachhausen zum Planfeststellungs-Verfahren nach § 28 PbefG im 2. Bauabschnitt für die Schwachhauser Heerstrasse zwischen Hollerallee und Bismarckstrasse
Dem Beirat Schwachhausen liegt die Mitteilung des Senats (Drucksache 8 - 952 S) vom 18. 03. 1975 vor. - Es handelt sich hierbei um den Orientierungsrahmen für die Verkehrsplanung 1975 - 1985. Dort heißt es auf Seite 8 „Investitionsmaßnahmen, die überwiegend dem ÖPNV dienen“ unter Punkt 9:
Verbreiterung des Concordiatunnels und Ausbau der Schwachhauser Heerstrasse zwischen Bismarckstrasse und Kurfürstenallee zur Herstellung eines besonderen Bahnkörpers mit geschätzten Gesamt-Kosten von DM 25 Millionen.
28 Jahre später heißt es in den Koalitionsvereinbarungen auf Seite 69 zu den Zielen für die Umbauplanungen des Umbaus des Concordiatunnels und der Umgestaltung der Schwachhauser Heerstrasse:
... es ist ein Ausbau zu realisieren, der einerseits der Bedeutung des Straßenabschnittes im Netzzusammenhang gerecht wird und andererseits durch eine städtebaulich verträgliche Lösung die notwendigen Eingriffe in private Grundstücke sowie das damit verbundene Verfahrensrisiko minimiert.
Der Beirat hat die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen umfassend geprüft und sich zusätzlich vom ASV mehrfach vorstellen lassen. - Es schälte sich bereits schnell heraus, dass sich auf Basis der uns zur Verfügung gestellten vier Zahlenwerte:
mit weniger Verkehr in 2015 ein derart starker Eingriff in Schwachhausen nicht rechtfertigen würde, da bereits der heutige Verkehr auf der Schwachhauser Heerstrasse nach Auffassung des Beirates Schwachhausen weitestgehend störungsfrei läuft.
Dabei wurden zusätzlich drei aktuelle Verkehrszählungen vorgenommen, die im Vergleich zur Zählung von 2001 einen deutlich geringeren heutigen Verkehr zeigte. Der Mittelwert der gezählten 3 Spitzenstunden im Concordiatunnel in der Vorweihnachtszeit 2003 beträgt:
Nach „Empfehlungen zur Anlage von Hauptverkehrsstraßen“ von 1993 heißt es in Seite 71:
2-spurige Straßen bei 700-1.100/h Kfz je Spur (DTV max. 22.000)
Nach „Führung von Nahverkehrsfahrzeugen in Hauptverkehrsstraßen“ aus den Berichten der Bundesanstalt für Straßenwesen von 1999 heißt es in Seite 88:
Bis 1.300 Kfz/h je Richtung = gesamt 2 Spuren MIV + 2 Spuren ÖPNV
Auf Grundlage dieser Werte hat unser Planer, Herr Stempel, 5 Alternativen entwickelt und mit Vor- und Nachteilen versehen. Dem Beirat erscheinen davon allerdings lediglich die zwei folgenden Alternativen sinnvoll:
Der Beirat Schwachhausen gibt daher zum obigen Planfeststellungs-Verfahren folgende Stellungnahme ab:
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aktualisiert: 01 01 1970 01:00